Diese Bedingungen gelten für den Verkauf von Produkten, die im aktuellen Katalog der Nordic Bar Group beworben werden ("Produkte"), unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die der Kunde ("Kunde") auferlegen oder einbeziehen möchte, oder die durch Handel, Gewohnheit, Praxis oder Geschäftsverlauf impliziert sind.

 

1.1 Jede Bestellung stellt ein Angebot des Kunden dar, die Produkte in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen zu erwerben. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Bedingungen seiner Bestellung vollständig und korrekt sind.

1.2 Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn Nordic Bar Group eine schriftliche Bestellungsannahme ausstellt, woraufhin ein Vertrag ("Vertrag") mit dem Kunden zustande kommt.

1.3 Der Kunde verzichtet auf jegliches Recht, sich auf Klauseln zu berufen, die auf Dokumenten des Kunden vermerkt, mit ihnen geliefert oder in ihnen enthalten sind und die mit diesen Bedingungen unvereinbar sind.

1.4 Die von Nordic Bar Group hergestellten Muster, Zeichnungen oder Werbematerialien sowie die in den Katalogen oder Broschüren von Nordic Bar Group enthaltenen Abbildungen dienen ausschließlich dazu, eine ungefähre Vorstellung von den darin erwähnten Produkten zu vermitteln. Sie sind weder Teil des Vertrages noch haben sie vertragliche Wirkung.

 

  1. PRODUKTE

2.1 Die Produkte sind im Katalog der Nordic Bar Group in der jeweils gültigen Fassung beschrieben. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Verfügbarkeit der Produkte zu prüfen, bevor er den Vertrag abschließt.

2.2 Nordic Bar Group behält sich das Recht vor, die Spezifikation der Produkte zu ändern, wenn dies aufgrund von gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen erforderlich ist.

 

  1. LIEFERUNG

3.1 Nordic Bar Group stellt sicher, dass jeder Lieferung der Produkte ein Lieferschein beiliegt, der das Datum der Bestellung, die entsprechenden Referenznummern des Kunden und von Nordic Bar Group, die Art und Menge der Produkte (einschließlich der Codenummer der Produkte, falls zutreffend), besondere Lagerungs- oder Handhabungsanweisungen (falls zutreffend) und, falls es sich um eine Teillieferung handelt, den Restbetrag der noch zu liefernden Produkte enthält.

3.2 Nordic Bar Group liefert die Produkte an die in der Bestellung angegebene Adresse oder an einen anderen Ort, den die Parteien vereinbaren können (Lieferort), und zwar jederzeit, nachdem Nordic Bar Group dem Kunden mitgeteilt hat, dass die Produkte bereit sind.

3.3 Die Lieferung ist mit dem Abschluss des Entladens der Produkte am Lieferort abgeschlossen.

3.4 Die angegebenen Liefertermine sind nur annähernd, und der Zeitpunkt der Lieferung ist nicht entscheidend. Nordic Bar Group haftet nicht für Verzögerungen bei der Lieferung der Produkte, die durch höhere Gewalt oder das Versäumnis des Kunden, Nordic Bar Group angemessene Lieferanweisungen oder andere für die Lieferung der Produkte relevante Anweisungen zu erteilen, verursacht werden.

3.5 Wenn Nordic Bar Group die Produkte nicht liefert, beschränkt sich ihre Haftung auf die Kosten und Aufwendungen, die dem Kunden bei der Beschaffung von Ersatzwaren ähnlicher Beschreibung und Qualität auf dem billigsten verfügbaren Markt entstehen, abzüglich des Preises der Produkte. Nordic Bar Group haftet nicht für die Nichtlieferung der Produkte, wenn diese durch höhere Gewalt oder dadurch verursacht wird, dass der Kunde Nordic Bar Group keine angemessenen Lieferanweisungen oder andere Anweisungen erteilt hat, die für die Lieferung der Produkte relevant sind.

3.6 Wenn der Kunde die Produkte abholen möchte, dies aber nicht innerhalb einer angemessenen Frist tut, gilt die Lieferung der Produkte am 10. Tag nach dem Tag, an dem der Kunde die Produkte hätte abholen sollen, als in den Räumlichkeiten von Nordic Bar Group abgeschlossen, und Nordic Bar Group lagert die Waren bis zur tatsächlichen Lieferung und stellt dem Kunden alle damit verbundenen Kosten und Aufwendungen (einschließlich Versicherung) in Rechnung.

3.7 Wenn der Kunde die Produkte nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Tag, an dem Nordic Bar Group den Kunden über die Lieferbereitschaft informiert hat, abgenommen hat, ist Nordic Bar Group berechtigt, die Produkte ganz oder teilweise weiterzuverkaufen oder anderweitig zu veräußern und dem Kunden nach Abzug angemessener Lager- und Verkaufskosten eine eventuelle Unterschreitung des Produktpreises in Rechnung zu stellen.

3.8 Wenn Nordic Bar Group bis zu 8,0 % mehr oder weniger als die bestellte Menge an Produkten liefert, kann der Kunde diese nicht zurückweisen, aber nach Erhalt einer Mitteilung des Kunden, dass die falsche Menge an Waren geliefert wurde, wird eine anteilige Anpassung der Bestellrechnung vorgenommen.

 

  1. QUALITÄT

4.1 Nordic Bar Group garantiert, dass die Produkte bei der Lieferung und für einen Zeitraum von 24 Monaten (6 Monate für B2B-Kunden) ab dem Datum der Lieferung (Garantiezeit):

(a) in allen wesentlichen Punkten mit ihrer Beschreibung und den geltenden Spezifikationen übereinstimmen;

(b) frei von wesentlichen Konstruktions-, Material- und Verarbeitungsfehlern sein; und

(c) von zufriedenstellender Qualität (im Sinne des Sale of Goods Act 1979) sein.

4.2 Vorbehaltlich der Klausel 4.3, wenn:

(a) der Kunde Nordic Bar Group während der Garantiezeit innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der Feststellung, dass einige oder alle Produkte nicht der in Artikel 4.1 genannten Garantie entsprechen, schriftlich benachrichtigt;

(b) die Nordic Bar Group eine angemessene Gelegenheit erhält, diese Produkte zu prüfen; und

(c) der Kunde (wenn er von Nordic Bar Group dazu aufgefordert wird) diese Produkte auf seine Kosten an den Geschäftssitz von Nordic Bar Group zurücksendet, wird Nordic Bar Group nach eigenem Ermessen die mangelhaften Produkte reparieren oder ersetzen oder den Preis der mangelhaften Produkte vollständig zurückerstatten.

4.3 Nordic Bar Group haftet nicht für die Nichteinhaltung der in Artikel 4 genannten Garantie durch die Produkte, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:

(a) der Kunde diese Produkte nach der Kündigung gemäß Klausel 4.2 weiter nutzt;

(b) der Mangel darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde die schriftlichen Anweisungen von Nordic Bar Group für die Verwendung der Produkte oder (falls es keine gibt) die guten Handelsgepflogenheiten in Bezug auf diese Produkte nicht befolgt hat;

(c) der Mangel dadurch entstanden ist, dass Nordic Bar Group eine vom Kunden gelieferte Zeichnung, Konstruktion oder Spezifikation befolgt hat;

(d) der Kunde die Produkte ohne die schriftliche Zustimmung von Nordic Bar Group verändert oder repariert;

(e) der Mangel durch normalen Verschleiß, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit oder anormale Lager- oder Arbeitsbedingungen entstanden ist; oder

(f) die Produkte aufgrund von Änderungen, die vorgenommen wurden, um sicherzustellen, dass sie den geltenden gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen entsprechen, von ihrer Beschreibung abweichen.

(g) Die Erzeugnisse werden außerhalb des Königreichs Dänemark verkauft.

4.4 Mit Ausnahme der in dieser Klausel 4 genannten Fälle haftet Nordic Bar Group dem Kunden gegenüber nicht für die Nichteinhaltung der in Klausel 4.1 genannten Garantie durch das Produkt.

4.5 In Bezug auf alle Verkäufe von Produkten, ob im Königreich Dänemark oder anderswo, sind die in den Abschnitten 13 bis 15 des Sale of Goods Act 1979 implizierten Bedingungen, soweit gesetzlich zulässig, vom Vertrag ausgeschlossen.

4.6 Diese Bedingungen gelten für alle von Nordic Bar Group gelieferten reparierten oder ersetzten Produkte.

 

  1. (A) EIGENTUM UND RISIKO

5.1 Die Gefahr, jedoch nicht das Eigentum, geht bei Lieferung bzw. Abholung auf den Kunden über.

5.2 Das Eigentum an den Produkten geht erst auf den Kunden über, wenn der frühere Zeitpunkt erreicht ist:

(a) Nordic Bar Group die vollständige Zahlung (in bar oder in verrechneten Geldern) für die an den Kunden gelieferten Produkte erhält, für die die Zahlung fällig geworden ist; in diesem Fall geht das Eigentum an den Produkten zum Zeitpunkt der Zahlung aller dieser Beträge über;

(b) der Kunde die Produkte weiterverkauft; in diesem Fall geht das Eigentum an den Produkten zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs auf den Kunden über.

5.3 Bis das Eigentum an den Produkten auf den Kunden übergegangen ist, ist der Kunde verpflichtet:

(a) die Produkte getrennt von allen anderen Waren im Besitz des Kunden zu lagern, so dass sie leicht als Eigentum von Nordic Bar Group identifiziert werden können;

(b) keine Kennzeichnung oder Verpackung der Produkte zu entfernen, zu verunstalten oder unkenntlich zu machen;

(c) die Produkte in einem zufriedenstellenden Zustand zu halten und sie gegen alle Risiken zu ihrem vollen Preis ab dem Datum der Lieferung zu versichern;

(d) Nordic Bar Group unverzüglich zu benachrichtigen, wenn eines der in Artikel 8.1 aufgeführten Ereignisse eintritt;

und

(e) Nordic Bar Group die Informationen über die Produkte zu geben, die Nordic Bar Group von Zeit zu Zeit benötigt.

5.4 Vorbehaltlich der Klausel 5.5 kann der Kunde die Produkte im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit weiterverkaufen oder verwenden (jedoch nicht anderweitig), bevor Nordic Bar Group die Zahlung für die Produkte erhält. Wenn der Kunde die Produkte jedoch vor diesem Zeitpunkt weiterverkauft, geht das Eigentum an den Produkten unmittelbar vor dem Zeitpunkt des Weiterverkaufs durch den Kunden von Nordic Bar Group auf den Kunden über. Der Erlös aus dem Verkauf dieser Produkte wird vom Kunden treuhänderisch auf einem zu diesem Zweck eingerichteten separaten Konto verwahrt.

5.5 Wenn der Kunde, bevor das Eigentum an den Produkten auf den Kunden übergeht, einem der in Klausel 8.1 aufgeführten Ereignisse unterliegt, erlischt das Recht des Kunden, die Produkte weiterzuverkaufen oder zu nutzen, unverzüglich, ohne Einschränkung anderer Rechte oder Rechtsmittel, die Nordic Bar Group möglicherweise hat,

und:

(a) Die Nordic Bar Group kann jederzeit:

(i) den Kunden aufzufordern, alle in seinem Besitz befindlichen Produkte zu liefern, die nicht weiterverkauft oder unwiderruflich in ein anderes Produkt eingebaut wurden, und

(ii) falls der Kunde dies nicht unverzüglich tut, die Räumlichkeiten des Kunden oder eines Dritten, in denen die Produkte gelagert sind, zu betreten, um sie zurückzuholen.

 

  1. Ausfuhr: Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, verstehen sich alle Preise ab Werk zum Zeitpunkt des Versands, ohne Mehrwertsteuer, Zölle und andere Steuern. Wenn nicht anders von Nordic Bar Group vereinbart, erfolgt die Zahlung durch ein unwiderrufliches Akkreditiv, das von einer Kopenhagener Clearing-Bank bestätigt wird, die für die Zahlung in voller Höhe gegen Versandpapiere/Konnossemente, Luftfrachtbriefe oder Luftpaketpostquittungen eingerichtet wurde. Alle Bankgebühren gehen zu Lasten des Kunden. Der Käufer ist dafür verantwortlich, alle erforderlichen Einfuhrgenehmigungen auf seine Kosten zu beschaffen.

 

  1. PREIS UND BEZAHLUNG

7.1 Der Preis der Produkte ist der in der Bestellung angegebene Preis, oder, wenn kein Preis angegeben ist, der in der von Nordic Bar Group veröffentlichten und zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preisliste angegebene Preis.

7.2 Nordic Bar Group ist berechtigt, den Preis der Produkte jederzeit vor der Lieferung durch eine Mitteilung an den Kunden zu erhöhen, um eine Erhöhung der Kosten der Produkte widerzuspiegeln, die sich aus folgenden Gründen ergibt:

(a) alle Faktoren, die außerhalb der Kontrolle der Nordic Bar Group liegen (einschließlich Wechselkursschwankungen, Erhöhungen von Steuern und Abgaben sowie Erhöhungen von Arbeits-, Material- und anderen Herstellungskosten);

(b) jede Aufforderung des Kunden, den/die Liefertermin(e), die Mengen oder Typen der bestellten Produkte oder die Spezifikation zu ändern; oder

(c) jede Verzögerung, die durch Anweisungen des Kunden oder durch das Versäumnis des Kunden, Nordic Bar Group angemessene oder genaue Informationen oder Anweisungen zu geben, verursacht wird.

7.3 Der Preis der Produkte:

(a) schließt Beträge in Bezug auf die Mehrwertsteuer (falls zutreffend) aus, die der Kunde zusätzlich zum geltenden Satz an Nordic Bar Group zu zahlen hat, vorbehaltlich des Erhalts einer gültigen Mehrwertsteuerrechnung; und

(b) schließt die Kosten und Gebühren für Verpackung, Versicherung und Transport der Produkte aus, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden

7.4 Nordic Bar Group kann dem Kunden die Produkte zu jedem Zeitpunkt vor oder nach der Lieferung in Rechnung stellen.

7.5 Der Kunde ist verpflichtet, die Rechnung innerhalb von 30 Werktagen nach Rechnungsdatum vollständig und in frei verfügbaren Mitteln zu bezahlen. Die Zahlung hat auf das von Nordic Bar Group schriftlich angegebene Bankkonto zu erfolgen. Die Frist für die Zahlung ist von wesentlicher Bedeutung.

7.6 Wenn der Kunde eine Zahlung, die er Nordic Bar Group aufgrund des Vertrags schuldet, nicht bis zum Fälligkeitsdatum leistet, hat der Kunde auf den überfälligen Betrag Zinsen in Höhe von 4 Prozent pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz der dänischen Nationalbank zu zahlen. Diese Zinsen werden täglich ab dem Fälligkeitsdatum bis zur tatsächlichen Zahlung des überfälligen Betrags berechnet, unabhängig davon, ob diese vor oder nach dem Urteil erfolgt. Der Kunde hat die Zinsen zusammen mit dem überfälligen Betrag zu zahlen.

7.7 Der Kunde ist verpflichtet, alle aus dem Vertrag geschuldeten Beträge in voller Höhe ohne Aufrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Einbehalt zu zahlen (mit Ausnahme von gesetzlich vorgeschriebenen Abzügen oder Einbehalten). Nordic Bar Group ist jederzeit berechtigt, ohne Einschränkung anderer ihr zustehender Rechte oder Rechtsmittel, einen ihr vom Kunden geschuldeten Betrag mit einem von Nordic Bar Group an den Kunden zu zahlenden Betrag zu verrechnen.

 

  1. TERMINATION - Stornierung

8.0 Kunden, die als private Verbraucher kaufen, "B2C", können ihre Bestellung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt widerrufen. Die Versandkosten für die Rücksendung einer Bestellung gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Rücksendung ist auf einen fehlerhaften oder beschädigten Artikel zurückzuführen. Jede beschädigte Ware muss uns innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt gemeldet werden.   

8.1 Ohne Einschränkung ihrer sonstigen Rechte oder Rechtsmittel kann Nordic Bar Group diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung durch eine schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen, wenn:

(a) der Kunde eine wesentliche Verletzung einer Vertragsklausel begeht und (falls eine solche Verletzung behebbar ist) diese Verletzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Aufforderung an die Partei behebt;

(b) der Kunde unternimmt Schritte oder Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Eintritt in die Zwangsverwaltung, der vorläufigen Liquidation oder einem Vergleich oder einer Vereinbarung mit seinen Gläubigern (außer im Zusammenhang mit einer solventen Umstrukturierung), der Liquidation (freiwillig oder auf gerichtliche Anordnung, es sei denn, es handelt sich um eine solvente Umstrukturierung), der Ernennung eines Konkursverwalters für eines seiner Vermögenswerte oder der Einstellung seiner Geschäftstätigkeit;

(c) der Kunde seine Geschäftstätigkeit ganz oder zu einem wesentlichen Teil aussetzt, auszusetzen droht, einstellt oder aufzugeben droht; oder

(d) sich die finanzielle Lage des Kunden so weit verschlechtert, dass nach Ansicht von Nordic Bar Group die Fähigkeit des Kunden, seine vertraglichen Verpflichtungen angemessen zu erfüllen, gefährdet ist.

8.2 Ohne Einschränkung ihrer sonstigen Rechte oder Rechtsmittel kann Nordic Bar Group die Lieferung der Produkte im Rahmen des Vertrags oder eines anderen Vertrags zwischen dem Kunden und Nordic Bar Group aussetzen, wenn Nordic Bar Group berechtigterweise davon ausgeht, dass der Kunde kurz vor der Insolvenz steht, oder wenn der Kunde einen fälligen Betrag aus diesem Vertrag nicht zum Fälligkeitstermin bezahlt.

8.3 Unbeschadet ihrer sonstigen Rechte und Rechtsmittel kann Nordic Bar Group den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen, wenn der Kunde einen vertraglich geschuldeten Betrag nicht zum Fälligkeitstermin bezahlt.

8.4 Bei Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, hat der Kunde Nordic Bar Group unverzüglich alle ausstehenden, unbezahlten Rechnungen von Nordic Bar Group nebst Zinsen zu bezahlen.

8.5 Die Beendigung des Vertrags berührt nicht die Rechte und Rechtsmittel der Parteien, die zum Zeitpunkt der Beendigung entstanden sind, einschließlich des Rechts, Schadenersatz für eine Verletzung dieses Vertrags zu verlangen, die zum Zeitpunkt der Beendigung oder davor bestand.

8.6 Alle Bestimmungen des Vertrages, die ausdrücklich oder stillschweigend dazu bestimmt sind, bei oder nach der Beendigung des Vertrages in Kraft zu treten oder fortzubestehen, bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

 

  1. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

9.1 Nichts in diesen Bedingungen schränkt die Haftung von Nordic Bar Group ein oder schließt sie aus für:

(a) Tod oder Personenschäden, die durch seine Fahrlässigkeit oder die Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Unterauftragnehmer (je nach Fall) verursacht wurden;

(b) Betrug oder arglistige Täuschung;

(c) Verstoß gegen die in Abschnitt 12 des Sale of Goods Act 1979 enthaltenen Bestimmungen;

(d) fehlerhafte Produkte gemäß dem Verbraucherschutzgesetz von 1987; oder

(e) jede Angelegenheit, in Bezug auf die es für Nordic Bar Group ungesetzlich wäre, die Haftung auszuschließen oder zu beschränken.

9.2 Vorbehaltlich des Vorgenannten:

(a) Nordic Bar Group haftet unter keinen Umständen gegenüber dem Kunden, weder aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig, für entgangenen Gewinn oder indirekte oder Folgeschäden, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag ergeben; und

(b) Die Gesamthaftung von Nordic Bar Group gegenüber dem Kunden in Bezug auf alle anderen Verluste, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig, übersteigt in keinem Fall 100% des Preises der Produkte, die mit der jeweiligen Rechnung verbunden sind.

 

  1. GEWALT MAJEURE

Keine der Parteien verstößt gegen diesen Vertrag oder haftet für die verspätete Erfüllung oder Nichterfüllung einer ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn diese Verspätung oder Nichterfüllung auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist. Dauert die Verzögerung oder Nichterfüllung 90 Tage an, kann die nicht betroffene Partei diesen Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigen.

 

  1. ALLGEMEINES

11.1 Abtretung und sonstige Geschäfte.

(a) Nordic Bar Group kann jederzeit alle oder einzelne ihrer Rechte oder Verpflichtungen aus dem Vertrag abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, untervergeben oder in anderer Weise damit umgehen.

(b) Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Nordic Bar Group abzutreten, zu übertragen, zu verpfänden, zu belasten, unterzuvergeben, treuhänderisch zu verwalten oder auf andere Weise mit ihnen zu verfahren.

11.2 Gesamte Vereinbarung.

(a) Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen, Versprechen, Zusicherungen, Gewährleistungen, Darstellungen und Absprachen zwischen ihnen, ob schriftlich oder mündlich, die sich auf den Vertragsgegenstand beziehen, und hebt diese auf.

(b) Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass sie keine Rechtsmittel in Bezug auf Erklärungen, Zusicherungen, Zusagen oder Garantien (unabhängig davon, ob diese unschuldig oder fahrlässig abgegeben wurden) geltend machen kann, die nicht in dieser Vereinbarung enthalten sind. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass sie

hat keinen Anspruch auf schuldlose oder fahrlässige Falschdarstellung oder fahrlässige Falschaussage auf der Grundlage einer Aussage in diesem Vertrag.

11.3 Änderung. Eine Änderung dieses Vertrages ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und von den Parteien (oder ihren bevollmächtigten Vertretern) unterzeichnet wird.

11.4 Verzicht. Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei, ein vertraglich oder gesetzlich vorgesehenes Recht oder Rechtsmittel auszuüben, stellt weder einen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel dar, noch verhindert oder beschränkt es die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels. Die einmalige oder teilweise Ausübung eines solchen Rechts oder Rechtsmittels darf die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels nicht verhindern oder einschränken.

11.5 Aufhebung. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung des Vertrages ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so gilt sie als so weit geändert, wie es für ihre Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit erforderlich ist. Ist eine solche Änderung nicht möglich, so gilt die betreffende Bestimmung oder Teilbestimmung als gestrichen. Jede Änderung oder Streichung einer Bestimmung oder eines Teils einer Bestimmung gemäß dieser Klausel berührt nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des übrigen Vertrags.

11.6 Bekanntmachungen.

(a) Jede Mitteilung oder sonstige Mitteilung an eine Partei im Rahmen oder im Zusammenhang mit dem Vertrag muss schriftlich erfolgen und an den eingetragenen Sitz der Partei (wenn es sich um ein Unternehmen handelt) oder an die Hauptniederlassung der Partei (in allen anderen Fällen) oder an eine andere Adresse gerichtet sein, die die Partei der anderen Partei in Übereinstimmung mit dieser Klausel schriftlich mitgeteilt hat, und muss persönlich übergeben, per vorausbezahlter First-Class-Post oder einem anderen Zustelldienst am nächsten Arbeitstag, einem kommerziellen Kurierdienst oder per E-Mail zugestellt werden.

11.7 Rechte Dritter. Niemand außer den Vertragsparteien hat das Recht, eine der Bestimmungen dieses Vertrags durchzusetzen.

11.8 Geltendes Recht. Der Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag, seinem Gegenstand oder seinem Zustandekommen ergeben, unterliegen dem dänischen Recht und werden nach diesem ausgelegt.

11.9 Gerichtsstand. Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die Gerichte Dänemarks die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) haben, die sich aus diesem Vertrag, seinem Gegenstand oder seinem Zustandekommen ergeben oder damit zusammenhängen.